Bei einem Forschungsvorhaben am Klinikum ist ein Antrag an die Ethikkommision in 7-facher Ausführung notwendig.
Adressiert ist er an den Dekan der Universitaet. Der Antrag stellt Fragen zum Titel des Projektes, der Projektgruppe und durchleuchtet das Forschungsvorhaben.
Dabei ist ein kurzer Abriss des Projektes zu geben, und es werden Fragen zur Art des Forschungs-vorhaben und zu verschiedenen Gesetzen gestellt (z.B. Arzneimittelgesetz).
Des weiteren wird das Risiko für den Teilnehmer beleuchtet.
Die Versuchsteilnehmer müssen beschrieben werden. Ein- und Ausschlusskriterien werden abgefragt und der Typ der Studie beleuchtet.
Des weiteren folgen wissenschaftliche Begründungen (Erlaeuterung des Versuchsziel, bisheriger Wissensstand u.s.w.)
Weiterere Punkte sind Angaben zur Nutzen/ Risikorelation, zur Arzneimittelprüfung,
Fragen zur Auswertung, nach der Existenz aehnlicher Studien, ob es eine solche Studie schon ein mal gab und wer die Studie iniziert hat.
Es folgen Fragen zu minderjaehrigen Teilnehmern, zur Einverstaendnis, Probandenversicherung, Schweigepflicht und Entgelde werden geklärt.